Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.04.2023

1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen monkeymotions Events - Lydia Haack und Sven Fäßler-Haack GbR, Haagener Str. 21A, 79599 Wittlingen, nachstehend „monkeymotions“ genannt und ihrem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt.
1.2. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsschluss und Vertragsinhalte
2.1. Die Angebote der Agentur sind stets freibleibend. Die etwaigen als „Kostenrahmen“, „Kostenkalkulation“ bezeichneten Angebote der Agentur sind unverbindlich. Erst mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots durch den Kunden wird dieses verbindlich.
2.2. Soweit „monkeymotions“ Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co.
2.3. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt „monkeymotions“ dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht –aufgrund dieser Abweichungen –dem Kunden kein Kündigungsrecht zu.

3. Preise und Zahlungen
3.1. „monkeymotions“ ist berechtigt, für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 50% des Gesamtbetrages zur Deckung von Aufwendungen zu berechnen. „monkeymotions“ ist dazu verpflichtet dieses Geld für die Durchführung des Kundenauftrags einzusetzen.
3.2. Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
3.3. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge auf die angegebenen Kontonummern zu bezahlen.
3.4. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich „monkeymotions “vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages vorrübergehend einzustellen.
3.5.Tritt der Kunde von einem, bereits bestehenden Vertrag zurück, so ist „monkeymotions“ berechtigt, nachweislich entstandene Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen (dies gilt insbesondere für die Produktion von individuellen Hintergründen, Fotoeinlegern oder anderer Werbemittel). Darüber hinaus gelten folgende Stornobedingungen: bis 6 Monate vor Veranstaltung 25%, ab 6 Monate vor Veranstaltung 50%, ab 6 Wochen vor Veranstaltung 75% und ab 2 Wochen vor Veranstaltung 100% des Auftrags.

4. Eigentum
Alle Leistungen von „monkeymotions“ (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen, Kalkulationen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben Eigentum von „monkeymotions“. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit „monkeymotions“ darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst nutzen.

5. Mietmaterial
5.1. Sämtliche Angaben über Mietgegenstände (in Prospekten, Verzeichnissen oder Unterlagen jeglicher Art), soweit sie technische Leistung, Betriebseigenschaften oder Verwendbarkeit betreffen, sind unverbindlich, außer die einzelnen Angaben wurden schriftlich von „monkeymotions“ bestätigt.„monkeymotions“ ist nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben verantwortlich.
5.2. Eine Vermietung und Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung von „monkeymotions “untersagt.
5.3. Die Miete beginnt an dem Tage, an welchem dem Mieter der Mietgegenstand ausgehändigt worden ist und endet zu dem Zeitpunkt, der als Rückgabetermin angegeben wurde. „monkeymotions“ behält sich vor, bei Überziehung dieses Termins Ausfallkosten in Höhe des täglichen Mietpreises zu berechnen und ggf. einen darüberhinausgehenden Schaden zu liquidieren.
5.4. Der Mieter hat eventuelle Schäden, die die weitere und sofortige Benutzung der Mietsache erschwert oder unmöglich macht unverzüglich telefonisch zu melden. Transportschäden, wie auch alle anderen evtl. Schäden wie z.B. Kratzer an den Gegenständen sind „monkeymotions“ bei der Rückgabe anzuzeigen.

6. Mängel
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung der Agentur bei Abnahme zu prüfen und Mängel zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen.
6.2. Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich nur Nachbesserungen verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserungen richtet sich nach dem Ermessen der Agentur.
6.3. Der Kunde kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) nur dann verlangen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind.
6.4. Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufes (Beendigung der Veranstaltung) ausgeschlossen, stehen dem Kunden nur Minderungsrechte zu.
6.5. Ist ein Mangel aufgrund Umständen entstanden, die ausserhalb der Verantwortung von "monkeymotions" liegen (z.B. Ausfälle der Fotobox bei Stromausfall) kann der Kunde gegenüber "monkeymotions" keine Mängel geltend machen.

7. Haftung und Schadensersatz
7.1. Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet „monkeymotions“ nur, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2.„monkeymotions“ haftet nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.
7.3. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern „monkeymotions“ nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird.
7.4. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch „monkeymotions“ schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen „monkeymotions“ der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

8. Gerichtsstand
8.1. Zwischen dem Kunden und „monkeymotions“ gilt für die komplette Geschäftsverbindung deutsches Recht.
8.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Leistungen ist Freiburg im Breisgau. Diese Vereinbarung gilt sowohl für Inlands- als auch für Auslandskunden gleichermaßen.

9. Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, gleich ob sie von der Agentur selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

10. Referenzrecht
„monkeymotions“ ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen; der Kunde ist berechtigt, dem mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Bei Werbe- und ähnlichen Maßnahmen darf die Agentur zudem auf sich selbst hinweisen. Diese Rechte stehen der Agentur ohne Entgeltanspruch des Kunden zu.